Dr. Max Stadler Presse


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07. 11. 2008

STADLER: Karlsruher Entscheidung bestätigt FDP-Verhandlungserfolg bei Vorratsdatenspeicherung

BERLIN. Zur einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der teilweisen Nichtanwendbarkeit der Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erklärt der FDP-Innenpolitiker Max STADLER:

Bei den Koalitionsverhandlungen mit der CSU in Bayern hat die FDP durchgesetzt, dass die bayerischen Behörden (Polizei, Verfassungsschutz) bis zur einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache nicht auf die Daten aus der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zugreifen dürfen. Die Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag beweist, dass diese Verhandlungslinie der FDP genau richtig war. Denn die Karlsruher Richter haben in derselben Weise die Verwendung von Vorratsdaten für präventive Zwecke vorläufig untersagt. Die Ausnahmen bei schwerwiegenden Gefahren, die das Bundesverfassungsgericht zugelassen hat, waren auch in der bayerischen Koalitionsvereinbarung von CSU und FDP vorgesehen.

Aus diesen Vorgängen lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass die Politik es oft selber in der Hand hat, Vorschriften verfassungsgemäß auszulegen und anzuwenden. Wir müssen zu einer grundrechtsorientierten Innenpolitik zurückkehren, anstatt immer nur darauf zu warten, dass Karlsruhe einen maßlosen Gesetzgeber korrigiert.

Download der gesamten Pressemitteilung im PDF-Format:
1402-Stadler-Verhandlungserfolg_bei_Vorratsdatenspeicherung.pdf (2008-11-07, 120.13 KB)


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